Landsberg – Die Proteste gegen die viel kritisierte „Quotienten-Regelung“ im neuen Paragraph 93 der Spielordnung des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) waren ganz offensichtlich zu massiv. Folge: Jetzt können und sollen die Vereine selbst entscheiden, wie es nach dem Abbruch der seit einem halben Jahr unterbrochenen Saison 2019/21 in Sachen Auf-und Abstieg weitergeht.
Denn mittlerweile steht fest, dass die am 10. Mai in Kraft getretene und bis 6. Juni gültige Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung den geforderten „nahezu uneingeschränkten Trainingsbetrieb ab 3. Mai“ nicht zulässt. Deshalb hat der BFV-Vorstand die nächsten Schritte eingeleitet, die für die Frauen von der Bayernliga abwärts und die Herren ab der Regionalliga gelten sollen.
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